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Ihre Einheit wird evaluiert – was bedeutet dies für Sie?
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Koordinationsgruppe Die evaluierte Einheit gründet eine Koordinationsgruppe bestehend aus Leitungspersonen und Vertretung der Mitarbeitenden (bei akademischen Einheiten: Leitung, Vertretung der Professor*innen und der Stände und ggf. der Person, die für den Lehrbericht zuständig ist). Die Mitarbeit umfasst ca. drei Sitzungen und gelegentliche E-Mails. Die Mitglieder der Koordinationsgruppe sind vor allem für den Informationsfluss in der Einheit verantwortlich und sorgen auch dafür, dass Anliegen vonseiten der Einheit zur Evaluationsstelle gelangen. |
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Vorgespräch Die Evaluationsstelle wird mit der Leitung Ihrer Einheit und der Koordinationsgruppe ein Gespräch führen, um verschiedene Vorabklärungen für das Evaluationsverfahren zu besprechen. |
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Publikationseinträge in ZORA Bei der Evaluation von akademischen Einheiten erstellt die Evaluationsstelle auf Basis der in ZORA (Zurich Open Repository and Archive) enthaltenen Publikationen einen Bericht zur Publikationstätigkeit. Für diesen Bericht werden in der Regel die Publikationen der letzten sechs Jahre verwendet. Stellen Sie deswegen bitte sicher, dass Ihre Einträge up-to-date sind. |
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Informationsveranstaltung Im Rahmen einer ca. 20-30-minütigen Präsentation stellt die Evaluationsstelle das Evaluationsverfahren vor und beantwortet allfällige Fragen. Sie unterstützen die Evaluationsstelle bei der Terminfindung, organisieren den Raum und laden alle Mitarbeitenden ein. |
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Evaluationsvereinbarung Die Evaluationsstelle erarbeitet gemeinsam mit der Koordinationsgruppe und den Leitungsorganen (Fakultäts- und/oder Universitätsleitung) eine Evaluationsvereinbarung. Leitungsorgane, evaluierte Einheit und Evaluationsstelle formulieren je bis zu drei Evaluationsfragen und ggf. Anforderungen an die externen Expert*innen. Sie werden von uns einen Entwurf der Vereinbarung erhalten und gebeten, uns Ihre Evaluationsfragen möglichst bereits vor dem Gespräch zu senden. |
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Selbstevaluationsbericht Der Selbstevaluationsbericht soll dem externen Expert*innenteam eine optimale Vorbereitung für die Site Visit der evaluierten Einheit ermöglichen. Die Evaluationsstelle stellt eine Berichtsvorlage für die Selbstevaluation zur Verfügung, die bereits hochschulstatistische Kennzahlen enthält und mit checklistenartigen Hinweisen versehen ist. Der Selbstevaluationsbericht wird in der Gesamtverantwortung der Leitung der evaluierten Einheit erstellt. Spätester Abgabetermin an die Evaluationsstelle ist sechs Wochen vor Beginn der Site Visit. |
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Weitere Dokumente Die Evaluationsstelle stellt den Expert*innen weitere Dokumente zur Verfügung: So den oben erwähnten Publikationsbericht (bei Evaluationen von akademischen Einheiten) und/oder Befragungsberichte (v. a. bei Einheiten im Bereich Leitung und Zentrale Dienste). Wo möglich, wird der Selbstevaluationsbericht ausserdem durch Berichte der letzten universitätsweiten Mitarbeitendenbefragung ergänzt. |
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Externe Expert*innen Die evaluierte Einheit schlägt gemäss einer Kriterienliste Expert*innen vor. Die Fakultäts- oder/und die Universitätsleitung bestimmt die einzuladenden Personen im Einvernehmen mit der Evaluationsstelle. Die Evaluationsstelle lädt die Personen ein. |
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Site Visit (Vor-Ort-Begehung) Während der Site Visit führen die Expert*innen Gespräche mit der Leitung und mit Vertretungen der Mitarbeitenden der Einheit (bei akademischen Einheiten: Vertretungen der Professor*innen und der Stände), sowie ggf. mit weiteren Personen. Gegebenenfalls finden Besichtigungen statt. Die Evaluationsstelle erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Zeitplan für die Site Visit und legt fest, mit welchen Personen die Expert*innengruppe Gespräche führen wird. Sie laden die Gesprächsteilnehmenden Ihrer Einheit ein und organisieren die Räume sowie die Pausenverpflegungen (ohne Mittags- und Abendverpflegung). |
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Expert*innenbericht In der Regel verfassen die Expert*innen ihren abschliessenden Bericht innerhalb von drei bis vier Wochen nach der Site Visit. Sobald der Bericht vorliegt, haben Sie drei Wochen Zeit, schriftlich zum Bericht Stellung zu nehmen; Ihre Kommentare werden im Originalwortlaut in den abschliessenden Evaluationsbericht eingefügt. |
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Liste der Empfehlungen Die Evaluationsstelle wird auf Grundlage des Expert*innenberichts und Ihren Stellungnahmen einen Evaluationsbericht erstellen. Dieser enthält eine Liste von Empfehlungen, die auf den Empfehlungen der Expert*innen beruhen und die Basis für das Strategie- und Entwicklungsgespräch zwischen der Fakultätsleitung und/oder der Universitätsleitung und der evaluierten Einheit bilden. |
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SEG: Massnahmenvereinbarung (Verantwortung: UZH Leitungsorgane) Die Fakultätsleitung und/oder die Universitätsleitung wird mit Ihnen gemeinsam im Rahmen eines Strategie- und Entwicklungsgesprächs, welches zeitnah zur Site Visit stattfindet, Massnahmen vereinbaren. Stellen Sie bitte dabei sicher, dass alle Mitarbeitenden angemessen in den Massnahmenvereinbarungsprozess einbezogen werden (Leitung und Vertretung der Mitarbeitenden; bei akademischen Einheiten: Leitung, Vertretung der Professor*innen und der Stände). Umsetzungsplan Basierend auf der Massnahmenvereinbarung erstellen Sie bis ca. drei Monate nach dem Gespräch einen Umsetzungsplan. |
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SEG: Monitoring (Verantwortung: UZH Leitungsorgane) Ungefähr zwei Jahren nach der Massnahmenvereinbarung wird in einem weiteren Strategie- und Entwicklungsgespräch die Umsetzung der Massnahmen mit der Fakultätsleitung und/oder der Universitätsleitung diskutiert und überprüft (Monitoring). |